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Umfassende Beratung

Ich biete Ihnen eine ganzheitliche Beratung an, so dass wir eine individuell auf Sie zugeschnittene Lösung finde

Persönliche Betreuung

Als Einzelanwalt kümmere ich mich umfassend um Ihren Fall. Ein gutes Vertrauensverhältnis steht dabei für mich an erster Stelle.

Flexible Terminvergabe

In der Regel können Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren. Fragen Sie einfach nach!

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Rechts Schwerpunkte

Wir arbeiten auf Wunsch auch überregional außerhalb von Ostwestfalen-Lippe.

Unsere Schwerpunkte

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Familienrecht

Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.

(Wilhelm Busch)

Das Familienrecht regelt einerseits die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind und darüber hinaus auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Bei komplexen familienrechtlichen Sachverhalten ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen, denn "Dreckige Wäsche waschen" muss nicht sein. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen sich in einigen Fällen nicht vermeiden lassen, ist es unser erklärtes Ziel durch Verhandlungen mit der Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, so dass nur das Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären ist. Damit Sie im Falle einer Scheidung nicht über die Aufteilung der Güter, den Umfang und ggf. auch noch das Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen streiten müssen, empfiehlt es sich einen Ehevertrag zu schließen. Gern übernehmen wir für Sie den Entwurf eines Ehevertrages und beraten Sie hinsichtlich sinnvoller Regelungen und dessen Tragweite und Bedeutung.

...sind meistens jene, die am meisten unter der Trennung leiden. Manchmal aber auch diejenigen, die einem Kraft geben und in der Entscheidung bekräftigen. Auch Sie haben einen Anspruch auf Unterhalt, dem sog. Kindesunterhalt, als auch auf Umgang mit dem anderen Elternteil. Manchmal sind die Fronten nach einer Trennung jedoch derart verhärtet, dass eine Konfliktlösung in Alltagsfragen unmöglich erscheint und das alleinige Sorgerecht sowie der Umgang mit den Kindern zwingend geregelt werden muss. Mit anwaltlicher Hilfe kann zur Not stets eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, welche den Interessen von Kindern und Eltern am besten gerecht wird. Fragen Sie uns - wir sind für Sie da!

Sollten sich in der gemeinsamen Wohnung noch persönliche Gegenstände oder einst gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel, Geschirr, sonstiges Inventar) befinden, müssen diese noch herausgegeben und aufgeteilt werden. Auch für die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, empfiehlt sich die Durchsetzung mit Hilfe eines versierten Anwalts. Müssen Sie vor Gewalt in der Partnerschaft geschützt werden oder dagegen vorgehen, dass Ihr (Ex-) Partner Ihnen nachstellt oder Sie mit Anrufen belästigt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf (05231 - 45 89 287), damit wir einen entsprechenden Gewaltschutzantrag für Sie stellen können.

...in guten wie in schlechten Zeiten...
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Sachen Vaterschaft, Namensrecht, Adoption, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie allen anderen familienrechtlichen Belangen zur Verfügung.

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Arbeitsrecht

Von A wie Arbeitsvertrag über K wie Kündigung bis Z wie Zeugnis

Der erste Job steht an? Der sichere Arbeitsplatz droht wegrationalisiert zu werden? Familiennachwuchs hat sich angekündigt? Oder sind Sie Arbeitgeber und sehen sich gezwungen Ihr Unternehmen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen? Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vertragsgestaltung, etwaigen Beendigungen als auch im notwendigen Prozess. Als Arbeitgeber beraten wir Sie vor Erteilung einer Abmahnung, Aussprache der Kündigung als auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungsvereinbarungen, Zeugnissen und vertreten Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer legen wir Widerspruch gegen Abmahnungen und Klage gegen Kündigungen ein. Dabei stehen stets die Erfolgsaussichten, Beweggründe und individuellen Interessen im Vordergrund. Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen welche außergerichtlichen Maßnahmen zunächst gangbar sind und welche gerichtlichen Schritte möglich oder gar zwingend notwendig sind. Bestehen Vergleichsmöglichkeiten? Welche Abfindungshöhe ist denkbar? Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten und wie kann man eine Sperrzeit beim Arbeitsamt vermeiden?.... Kontaktieren Sie uns!

Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Oft genug finden sich darin allerdings auch Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen und daher unwirksam sind. Vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages sollten Sie diesen einmal gegenlesen lassen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, sich einen Überblick über die Wirksamkeit und die Bedeutung einzelner Regelungen zu machen. Ferner überprüfen wir auch Ihren bestehenden Arbeitsvertrag oder entwerfen für Ihr Unternehmen neue Verträge hinsichtlich Arbeitszeitkonten, Prämiensystemen, etc.

Eine Abmahnung ist kein blauer Brief und nicht eben auf die leichte Schulter zunehmen, denn sie soll das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügen und wird zur Personalakte genommen. Selbst wenn es nicht zu einem Wiederholungsfalle kommt, so kann ein "negativer" Eintrag beispielsweise einer Beförderung entgegenstehen. Die Bedeutung einer Abmahnung ist daher nicht zu unterschätzen. Sollten Sie von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben und sich dadurch zu Unrecht behandelt fühlen, dann ist eine zeitnahe Reaktion geboten. Eine Abmahnung geht in der Regel einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung voraus und sollte diese unberechtigt sein, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen. Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, gegen die Abmahnung selbst und den Verbleib in der Personalakte vorzugehen.

Termin beim Chef? Einschreiben vom Arbeitgeber am Samstagvormittag? Alle Achtung! Jetzt sollten Sie Ruhe bewahren, genau lesen aus welchem Grunde Ihnen gekündigt wird und alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen, Gehaltsabrechnungen, ärztliche Atteste im Falle einer Schwangerschaft, Behindertenausweis, etc.) für Ihren Anwalt zusammenstellen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen (fristlosen) oder der ordentlichen (fristgerechten) Kündigung. Schauen, ob diese betriebs-, personen- oder verhaltsbedingt ausgesprochen wurde und ermitteln die Erfolgsausichten einer Kündigungsschutzklage. Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einreichen Beginnend ab dem Tage der Aussprache bzw. dem Zugang des Kündigungsschreibens bleiben 3 Wochen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Verpasst der Arbeitnehmer diese 3-Wochen-Frist, so gilt die Kündigung allein wegen des Fristablaufes als wirksam! Bei fristgerechter Einreichung wird mit der Kündigungsschutzklage die Weiterbeschäftigung bzw. die Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses begehrt - nicht hingegen die Zahlung einer Abfindung. In den meisten Fällen wird die erstinstanzliche Klage vor dem Arbeitsgericht jedoch im Rahmen eines Vergleiches beendet und sodann anhand von Gehaltshöhe und Dauer der Beschäftigung eine entsprechende Abfindung gezahlt. Was ist Ihr Ziel? Sprechen Sie uns an! Wir erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen "lukrativen" Aufhebungsvertrag bekommen haben, so sei auch hier Vorsicht geboten. Die Annahme eines derartigen Vertrages kann eine Sperrzeit beim Arbeitsamt herbeiführen und somit weitere Geldeinbußen mitsichbringen. Lassen Sie sich von uns bezüglich der Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit beraten.

Sie haben einen sicheren Job aber keine Aufstiegsmöglichkeit und wollen sich daher beruflich verändern? Ihr Arbeitsverhältnis war befristet und steht kurz vor Ablauf? Dann haben Sie einen Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Aber auch hier gibt es wieder einige Dinge zu beachten, denn Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis und so manche Formulierung kann gar ein negatives Bild von Ihnen hervorrufen. Ob Zwischen- oder Abschlusszeugnis, einfaches oder qualifiziertes Zeugnis - eine Beurteilung über Ihre Leistung ist für Ihren weiteren beruflichen Werdegang meist unumgänglich und wird Sie Ihr Leben lang begleiten. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Herz und Niere, denn wohlwollende Formulierungen sollen dem Vorankommen des Arbeitnehmers dienen. Wir erstellen und überprüfen Arbeitszeugnisse und machen Ihren Anspruch auf Ausstellung oder Berichtigung ggf. auch auf dem Klagewege geltend.

Der 1. des Monats steht bevor und somit eine Fülle von Abbuchungen und fälligen Überweisungen. Nur gut, wenn das Gehalt pünktlich gutgeschrieben ist und keine Dispozinsen für die Überziehung des Girokontos gezahlt werden müssen! Gelegentlich kann es zu Buchungsverspätungen oder Ausfällen in der Lohnbuchhaltung kommen, aber was, wenn der Arbeitgeber permanent zu spät, zu wenig oder gar nicht mehr zahlt? Als Arbeitnehmer haben Sie zwar ein Zurückbehaltungs- sowie ein Kündigungsrecht, wollen aber in der Regel nur Ihren Lohn und den Job behalten, oder? Lohnrückstände können eingeklagt werden und bei besonderer Eilbedürftigkeit auch im einstweiligen Rechtschutzverfahren geltend gemacht werden. Kontaktieren Sie uns! Gerne helfen wir Ihnen eine außergerichtliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu finden. Ebenso steht Ihnen ein jährlicher Erholungsurlaub zu. Dieser muss rechtzeitig angekündigt, abgestimmt und genehmigt werden. In besonderen Situationen kann der Urlaub im gegenseitigen Einvernehmen (z.B. aus krankheitsbedingten Gründen oder wegen besonders hohem Arbeitsaufkommen) verschoben werden. Wird der Urlaub rechtsgrundlos nicht gewährt, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Sollte das Arbeitsverhältnis zuvor beendigt werden, wird der Restanspruch durch Zahlung eines Geldbetrages abgegolten. Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch und anhand Ihres individuellen Arbeitsverhältnisses.

Erstinstanzlich tragen die Parteien im Urteilsverfahren die jeweiligen Kosten selbst. Das bedeutet, dass jeder seine Auslagen und Anwaltsgebühren selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Fragen Sie uns nach den Erfolgsaussichten über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Anwaltes - wir beraten Sie gern!

Die Bestimmung des Verfahrensziels, der taktischen Vorgehensweise und Erfolgsaussichten sowie die Abwägung des Prozessrisikos besprechen wir ganz individuell und erläutern Ihnen auch gerne die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung.

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Verkehrsrecht

Sind Sie noch mal eben bei "dunkelgelb" über die Ampel gebrettert und werden nun wegen eines Rotlichtverstoßes belangt? Hatten Sie es mal wieder etwas eilig, wurden ungefragt abgelichtet und sollen nun wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Ihren Führerschein abgeben (Entzug der Fahrerlaubnis, Einziehung des Führerscheins)? Haben Sie entgegen der Fahrtrichtung geparkt, die zulässige Höchstparkdauer nur unwesentlich überschritten, einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten oder droht gar eine MPU? Oder ist Ihnen jemand aufgefahren (Auffahrunfall) und es gibt Probleme bei der Regulierung mit der Haftpflichtversicherung? Was tun, wenn der Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) her muss oder gar ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist und der Haushalt von einer dritten Person geführt werden muss?

Bei den oben genannten sowie allen weiteren Fragen rund um das Verkehrsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Bei einem Verkehrsunfall, sei es als Geschädigter oder gar Unfallverursacher, beraten wir Sie gerne und übernehmen für Sie die komplette Unfallabwicklung und Schadensregulierung inkl. des Schriftverkehrs mit den Versicherungen sowie der Korrespondenz mit Sachverständigen, Behörden, Werkstätten und anderen Beteiligten. Wir setzen uns für Sie ein, denn Ihre Ansprüche umfassen nicht nur die reinen Reparaturkosten des entstandenen Fahrzeugschadens, sondern auch die Erstattung eines eventuellen Minderwertes des Fahrzeugs, Sachverständigen-/Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Ab- und Anmeldekosten bei einem Totalschaden, Auslagenpauschalen etc.

Sollten Sie ein Schleudertrauma oder eine etwaige andere Verletzung (Personenschaden) erlitten haben, machen wir für Sie Schmerzensgeld geltend und kümmern uns darum, dass Ihnen bei der Haushaltsführung (Haushaltsführungsschaden) geholfen wird. Das Schmerzensgeld richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles. Es gibt jedoch eine Tabelle, die sog. Schmerzensgeldtabelle, die auf der Zusammenstellung von Urteilen ähnlicher Fälle basiert und als grobes Richtmaß genommen werden kann, z.B. die ADAC-Schmerzensgeldtabelle.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stellt sich u.a. die Frage, ob der Fahrer tatsächlich zu identifizieren ist (Erkennen Sie sich auf dem "teuren" Foto?) und ob die Messung beispielsweise wegen der Licht- und/oder Wetterverhältnisse überhaupt verwertbar ist. Im Wege der Akteneinsicht kann sich ergeben, dass aufgrund eines behördlichen Fehlers die Messdaten unverwertbar sind. Kommen Sie mit Ihrem Bußgeldbescheid direkt zu uns. Bei geeigneten Fällen kann es sogar möglich sein, ein gerichtliches Verfahren zu umgehen, ohne Sachverständigengutachten auszukommen oder gar ein ursprünglich verhängtes Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln.

Sollte Ihnen eine Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Alkohol und/oder Drogen am Steuer, Nötigung, o.ä.) zur Last gelegt werden und droht nun der Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbot, Abgabe bzw. Einziehung des Führerscheins) zögern Sie auf keinen Fall uns zu kontaktieren. Wir überlegen uns eine mögliche Abwehrtaktik gegen den staatlichen Strafanspruch.

Von uns erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung geltend machen können, wie Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen können und vieles andere mehr. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Entgegen der Fahrtrichtung geparkt? Hund nicht angeleint oder am falschen Örtchen...? Wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz, die Straßenverkehrsordnung oder das Jugendarbeitsschutzgesetz? Den Nichtraucherschutz missachtet? Es gibt etliche Gesetze, die ein Tun oder Unterlassen unter "Strafe" stellen.

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Sie ist einer Straftat ähnlich, im Vergleich jedoch ein nicht so schwerwiegender Rechtsverstoß. Nach Anzeige bzw. Feststellung einer möglichen Ordnungswidrigkeit wird von der jeweiligen Verwaltungsbehörde, z.B. dem Ordnungsamt, das so genannte Vorverfahren durchgeführt, welches nach Prüfung und Beurteilung aller Tatumstände entweder mit der Erteilung eines Bußgeldbescheides oder mit der Einstellung des Verfahrens endet. Im letzteren Fall haben Sie also Glück. Wenn Sie nun doch Adressat eines Bußgeldbescheides geworden sind – kommen Sie zu uns!

Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Im Zwischenverfahren prüft die Verwaltungsbehörde sodann erneut und beendet das Verfahren entweder mit einer Rücknahme des Bußgeldbescheides oder leitet die Rechtssache an die Staatsanwaltschaft weiter. Im gerichtlichen Verfahren setzen wir uns dann weiter für Sie ein, denn bei der Bemessung einer etwaigen Geldbuße spielen die Umstände des Einzelfalles eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Schwere des Verstoßes, die besonderen persönlichen Umstände des Täters, der Gefährdungsgrad sowie die Beeinträchtigung des jeweils geschützten Interesses, die Häufigkeit gleichartiger Verstöße und die konkrete Ausführung werden mit in die Waagschale gelegt. Sprechen Sie mit UNS! Wir setzen uns dafür ein, dass auch eine mögliche Nebenfolge, wie beispielsweise ein Fahrverbot, erlassen oder zumindest gemildert verhängt wird.

Egal ob wegen drohendem Fahrverbot, einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer o.ä. Konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Nur so erhalten Sie Akteneinsicht! Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Erst aus der Aktenlage, also bei Kenntnis aller Details, der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit, lässt sich eine Entscheidung über ein sinnvolles weiteres Vorgehen treffen, denn häufig wird im Rahmen der Akteneinsicht deutlich, dass ein Verfahrensfehler seitens der Behörde gemacht wurde.

Unser Ziel ist stets die Erwirkung einer Verfahrenseinstellung. In jedem Falle werden wir jedoch gemeinsam versuchen, das Beste für Sie rauszuholen.

  • TIPP 1

    Rechtsanwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen!!!
  • TIPP 2

    Die Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners kann verhindern, dass Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung höher gestuft werden.
  • TIPP 3

    Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung verspricht, sich für Sie "um alles zu kümmern". Häufig wird die Unkenntnis der Geschädigten über den Ihnen tatsächlich zustehenden Schadensersatz genutzt und versucht, durch ein "unbürokratisches Schadensmanagement" den Geschädigten rasch zu einer Schadensregulierung ohne Anwalt zu bewegen. Natürlich erfolgt eine solche Regulierung nicht im Interesse des Geschädigten, sondern ausschließlich zur Kostensparung beim Versicherer! Selbst bei vermeintlichen Bagatellunfällen ist häufig nicht leicht herauszufinden, wer haftet, wie hoch der Schaden ist und ob vielleicht ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist.

Verkehrsstrafrecht

Ich berate und vertrete Sie in den Bereichen der Delikte und Straftaten im Straßenverkehr wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzungen etc.
Kontaktieren Sie mich!
Äußern Sie sich nicht zu den erhobenen Vorwürfen ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger, sondern machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sofern Sie eine Ladung, einen Anhörungsbogen, Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten kontaktieren Sie mich umgehend. Sie erhalten nämlich nur über Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht. Akteneinsicht ist unabdingbar, um für Sie eine passende Strategie zu finden. Diese erörtern wir sodann gemeinsam.
Rufen Sie einfach an.

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Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht / Inkasso

Sie haben ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erhalten oder bereits eine Klageschrift zugestellt bekommen? Eine Abmahnung oder gar eine Zahlungsaufforderung wegen angeblich illegalem Download im Internet in der Post gehabt? Ihr Mieter verlangt 30% mehr Miete und stellt eine undurchsichtige Nebenkostenabrechnung? Ärger mit dem Nachbarn? Oder wollen Sie einfach nur einen ordentlichen Kaufvertrag aufsetzen oder müssen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu aufgesetzt oder überarbeitet werden?

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts.

Dies umfasst eine Fülle von Rechtsfragen, die zwischen einzelnen Bürgern entstehen können. Dazu gehören insbesondere das Kauf-, Werk-, Dienst-, Miet- und Pachtvertragsrecht sowie Makler-, Leasing- und Schadensersatzrecht. Wir kümmern uns u.a. um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz. Im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite. Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Haben sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit oder Kündbarkeit von Verträgen oder einzelnen Vertragsklauseln? Wir beantworten sie Ihnen sehr gern.

Im Falle von Störungen bei der Vertragsabwicklung, machen wir Ihre Ansprüche auf Mängelgewährleistung, Nacherfüllung oder Schadensersatz zunächst außergerichtlich geltend. Falls nötig, setzen wir diese jedoch auch im gerichtlichen Verfahren konsequent durch.

Im Bereich von Zahlungsaufforderungen wegen Internetdownloads, erstellen wir für Sie eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung und versuchen eine unberechtigte Forderung ganz auszuräumen oder zumindest zu Ihren Gunsten zu verhandeln, um den zu zahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten.

Hat Ihnen jemand einen Schaden zugefügt, den Sie ersetzt verlangen wollen? Wir kümmern uns unter anderem um die Schadensregulierung und fordern für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld, den Ersatz des sog, Haushaltsführungsschadens und vieles andere mehr.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine offene Forderung gegen jemanden haben, Ihnen gegenüber eine Forderung geltend gemacht wird, die Sie für unberechtigt halten, das Zwangsvollstreckungsverfahren droht oder durchgeführt werden soll. Wir stehen Ihnen zur Seite.

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Mietrecht

Bei Fragen und Problemen rund um Ihren Mietvertrag helfen wir gerne. Sei es bei der Vertragsgestaltung an sich, Mängeln der Mietsache (insbesondere Schimmelbildung, Lärm- und Geruchsimmissionen), der Nebenkostenabrechnung, einer Möglichkeit zur Minderung oder auch Räumung (Räumungsklage, Mietnomaden). Sowohl als Mieter, als auch als Vermieter können Sie sich in allen Belangen stets vertrauensvoll an uns wenden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Hinweise zu unserer Vergütung

Es kommt häufig vor, dass sich Rechtssuchende aus Angst vor hohen Kosten nicht oder erst (zu) spät an einen Rechtsanwalt wenden. Dabei ist es oftmals teurer, eine Anwältin erst zu beauftragen, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". So kann beispielsweise oftmals durch die rechtzeitige Einschaltung eines Anwalts ein kostspieliger und langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Bei uns erhalten Sie auf Anfrage bereits im Vorfeld eine Auskunft über die auf Sie ungefähr zukommende Kostenlast.

Ein solches erstes Beratungsgespräch nur über die Gebühren ist für Sie übrigens kostenlos!

Grundsätzlich ist die Vergütung des Rechtsanwalts gesetzlich geregelt und zwar seit dem 01.07.2004 in dem sogenannten Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Das heißt, die Anwältin legt ihre Gebühren nicht willkürlich fest, sondern muss sich dabei nach diesem Gesetz richten, wobei ihr aber noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Das RVG schreibt vor, dass sich beispielsweise in zivilrechtlichen Angelegenheiten die Kosten nach dem sogenannten Gegenstandswert richten. Das heißt, je höher der Wert der Sache ist, um die gestritten wird, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren.

Das RVG sieht auch vor, dass der Anwalt beispielsweise bei bloßen Beratungen auf eine Vergütungsvereinbarung mit seiner Mandantschaft hinwirken soll. Deshalb bieten wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vergütungs-vereinbarung an, wobei es sich sowohl um eine Pauschalvergütung für die gesamte Angelegenheit als auch um eine Zeitvergütung, also die Aushandlung eines Stundenhonorars, handeln kann.

In manchen Fällen sind unsere Kosten auch nicht von Ihnen zu tragen bzw. Sie haben einen Erstattungsanspruch:

Zum einen gibt es staatliche Unterstützung in Form von "Beratungshilfe", wenn Sie außergerichtliche Hilfe durch eine Rechtsanwältin benötigen und nicht in der Lage sind, die Kosten dafür selbst zu tragen.

Die Beratungshilfe müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen und zwar bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem Beratungshilfeschein, den Ihnen das Amtsgericht ausstellt, können Sie dann zu uns kommen und müssen nur noch den Eigenanteil in Höhe von 10,00 € bezahlen.

Wenn Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können besteht die Möglichkeit, bei Gericht "Prozesskostenhilfe" (PKH) zu beantragen. Diesen Antrag würden wir für Sie stellen, bevor wir Klage einreichen. Wenn das Gericht von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage ausgeht wird die PKH entweder ganz oder auf Ratenzahlungsbasis bewilligt. Das heißt, Sie müssen die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts nicht bezahlen. Aber Vorsicht: Sollten Sie den Prozess dennoch verlieren, müssen Sie trotz PKH die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen! Sollten Sie innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Rechtstreits zu Vermögen gelangt sein, müssen Sie die PKH an den Staat zurückzahlen.

Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Bei Verzug, oder wenn Ihnen der Gegner zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss er Ihnen die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Downloads

Die hier hinterlegten Vollmachten sollen Ihnen insbesondere in eiligen Fällen die Möglichkeit eröffnen, diese Dokumente als PDF herunterzuladen, auszudrucken und uns ausgefüllt und unterzeichnet zu zuschicken.

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